Bringdienst

Botendienst durch Apotheken ab jetzt immer auf Kundenwunsch möglich

Neue Apothekenbetriebsordnung in Kraft

Der sogenannte Botendienst der Präsenzapotheken ist seit 07.11.2019 auf Kundenwunsch grundsätzlich immer möglich. Bisher war dies nur im begründeten Einzelfall zulässig.

Patienten, die krank sind und nach ihrem Arztbesuch nicht noch ein weiteres Mal außer Haus gehen wollen, können ihre Apotheke um eine Medikamentenzustellung in die eigene Wohnung bitten. Die erforderliche Beratung erfolgt dann entweder an der Wohnungstür oder per Telefon. Grundlage dafür ist die Neuregelung der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung«.

Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Apotheken einen Botendienst angeboten, der rechtlich jedoch auf tönernen Füßen stand.

Auch in einem weiteren Punkt trägt die neue Verordnung zu mehr Patientensicherheit bei. Beim Versand besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel muss die Einhaltung der Transporttemperaturen jetzt durch das Mitführen von Temperaturkontrollen nachgewiesen werden.

Dieser solle neben der Temperatursensitivität der zu transportierenden Arzneimittel auch die Transportdauer und die Wetterverhältnisse in seine Entscheidung einfließen lassen. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf kühlpflichtige Arzneimittel wie zum Beispiel Insuline zu legen sein.

Das sächsische Gesundheitsministerium war über den Bundesrat intensiv in die Entstehung der neuen Verordnung eingebunden.

Pressemitteilung SMS