Gesetze aktuell
Ambulante Versorgung
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung
Bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 für die Terminservicestellen; auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten; Sprechstunden der Ärzte mindestens 25 Stunden pro Woche, davon 5 offene Sprechstunden pro Woche ohne fester Terminvergabe; mehr Geld für Ärzte, die kurzfristig Patienten annehmen; Entlohnung für Hausärzte, die einen Termin zum Facharzt vermitteln; elektronische Patientenakte ab spätestens 2021; regionaler Zuschuss für Ärzte in unterversorgten Regionen; Öffnung der Pflege für reine Betreuungsdienste; Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz ab 2021 von 50 auf 60 Prozent
Kassenbeiträge
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Paritätische Betragsfinanzierung ab 2019; Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberufliche Selbständige ab 2019; gesetzlich definierte Höchstgrenzen für die Finanzreserven der Krankenkassen; Bereinigung der Mitgliederbestände um "ungeklärte passive" Mitgliedschaften durch die Krankenkassen; Rückzahlung der Kassen der für die aufzuhebenden Mitgliedschaften erhaltenen RSA-Zuweisungen an Gesundheitsfonds
Organspende
Entwurf eines zweiten Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
Bundeseinheitliche Regelung für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten an Entnahmekliniken; pauschale Abgeltung der von ihnen bei der Organentnahme und deren Vorbereitung erbrachten Leistungen sowie Grundpauschale durch die Kasse; Einführung einer klinikinternen Qualitätssicherung
Pflegepersonal
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
Vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerung für die Pflegekräfte in Kliniken durch Kassen ab 2018; Regelungen zur Fortführung des Krankenhausstrukturfonds; Umstellung der Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Kliniken ab 2020 auf neue, von Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten; Verkürzung der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern auf zwei Jahre.
Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft